Larven
unter 10 mm Länge sind nicht sicher zu bestimmen!
Belassen Sie die Tiere in ihrer Umgebung und warten einige Tage
bis sie so weit gewachsen sind, daß eine Bestimmung möglich wird.
Achtung!
Junge Kaulquappen einiger
Frosch- und Krötenlarven
haben in den ersten Tagen nach dem Schlüpfen außen sichtbare Kiemen!
Erst
nach etwa einer Woche wachsen die Kiemen in eine Hauttasche hinein.
Diese
Kaulquappen haben aber ab
einer Länge von 10mm immer interne Kiemen!
Bitte
beachten Sie:
Der Fang und die Haltung der heimischen Amphibien
ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten! In
begründeten Fällen kann von der zuständigen Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung
erteilt werden, z.B. bei der Mitarbeit in einem Artenerfassungsprogramm oder
bei besonderen Schutzmaßnahmen!.